Heimtierausweis, Chip und Einreise
Prüfen Sie Ziel, Transitländer und Rückreise gemeinsam.

Innerhalb der EU
Für die übliche private Reise mit Hund innerhalb der EU werden grundsätzlich eine gültige Kennzeichnung, ein EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung benötigt. Der Chip muss vor der für die Reise gültigen Impfung gesetzt beziehungsweise ausgelesen worden sein. Eine lesbare Tätowierung von vor dem 3. Juli 2011 kann unter den EU-Regeln anerkannt werden.
Fristen nicht erst am Abreisetag prüfen
Nach einer Tollwut-Erstimpfung gilt grundsätzlich eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen. Lücken bei Auffrischungsimpfungen können die Frist neu auslösen. Lassen Sie die konkreten Einträge und Reisedaten von Ihrer Tierarztpraxis prüfen.
Zusätzliche Landesregeln
Für bestimmte Ziele, darunter Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland, ist für Hunde grundsätzlich eine dokumentierte Bandwurmbehandlung 24–120 Stunden vor der Einreise vorgesehen; Ausnahmen gibt es bei bestimmten direkten Reisen. Sonderregeln für junge Tiere, bestimmte Rassen und die Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern gesondert klären. Maßgeblich sind immer die aktuellen amtlichen Informationen.













